Sie haben ein Schreiben von einer "Behörde" bekommen und sollen ein Bußgeld für die Nichtbeachtung von vorgeschriebenen Corona Maßnahmen bezahlen. Dazu gibt es versschiedene Möglichkeiten, wie Sie reagieren sollen.
1. leichte Version - reine Formsache : Sie bleiben freundlich und weisen das Angebot (*) des Absenders aufgrund von Formfehlern zurück. Das Bußgeld Schreiben ist nur als Angebot zu sehen und endet meistens hiermit: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Namensangabe gültig" (*) Es handelt sich um ein Angbot, das vom Absender nicht unterschrieben ist, um sich damit als Verfasser des Schreibens der privaten Haftung zu entziehen, denn alles hier in der sogenannten "BRD" ist privat.
| Ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache. Ausserdem genügt Ihr Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Namensangabe gültig“, nicht der gesetzlichen Schriftform. Es sei denn, Ihre AGB lässt im Massenverkehr Ausnahmen zu. Ihr Schreiben an mich stellt kein Massenverkehr dar, da es an meine Person direkt gerichtet ist (§ 793 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 13 Satz 1 AktG oder § 3 Abs. 1 VVG) (*) . Die Unterschrift muss den Text räumlich abschließen. Wo also ist Ihre Unterschrift ?
Der in § 5 im OWiG genannte Geltungsbereich trifft nicht auf mich zu und sorgt damit für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) Oder zusammengefasst und damit völkerrechtlich plausibel: ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht. |
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